Hinweisgebersystem

"Einrichtung einer internen Meldestelle gemäß §§ 12 ff. Hinweisgeberschutzgesetz

Auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen hat die Geschäftsführung die ANKIN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut. Jede/r Mitarbeiter/in kann die interne Meldestelle unter www.ANKIN.de, per Email (mail@ankin.de) oder telefonisch (069 6783059-0) kontaktieren. Dadurch können Sie mögliche Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen sowie Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher melden. Die Kanzlei ANKIN unterliegt einer anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet die jederzeitige Vertraulichkeit Ihrer Daten und Informationen.“

Weitere Informationen zum Ablauf erhalten Sie dann auf der unter dem Link angegebene Seite ANKIN auf der Kachel ‚HINWEISGEBER‘. Potentielle ‚hineingebende Personen‘ können dort Erklärungen und das Formular für eine Meldung finden.